AGB

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Grafox Chemie Vertriebs-GmbH

Stand: November 2025

§1 Geltungsbereich und Allgemeines

  1. Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AVB) gelten ausschließlich für alle Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden, sofern diese Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind.
  2. Im Falle internationaler Geschäftsbeziehungen sind diese AVB auch in der jeweils vereinbarten Vertragssprache verfügbar und werden dem Käufer vor Vertragsschluss in geeigneter Weise zur Kenntnis gebracht.
  3. Die AVB gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen mit demselben Käufer, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten. Über wesentliche Änderungen unserer AVB werden wir den Käufer unverzüglich informieren. Die Änderungen gelten als genehmigt, sofern der Käufer nicht innerhalb einer angemessenen Frist schriftlich widerspricht.
  4. Unsere AVB gelten ausschließlich. Von diesen abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Käufers die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen. Unberührt bleiben zwingende gesetzliche Bestimmungen, soweit keine anderweitige Regelung getroffen wird.
  5. Im Einzelfall getroffene individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer haben Vorrang vor diesen AVB. Für deren Inhalt ist ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
  6. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Käufers bedürfen der Schriftform.
  7. Hinweise auf gesetzliche Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung.

§2 Vertragsschluss, Angebot und Annahme

  1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch für überlassene Unterlagen, technische Dokumentationen und Produktbeschreibungen. An diesen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor.
  2. Die Bestellung der Ware durch den Käufer gilt als verbindliches Vertragsangebot. Wir können dieses Angebot innerhalb von drei Wochen annehmen.
  3. Die Annahme erfolgt schriftlich (z. B. Auftragsbestätigung oder Rechnung) oder durch Auslieferung der Ware.
  4. Muster dienen lediglich als unverbindliche Ansichtsmuster. Analysedaten gelten als ungefähre Angaben.
  5. Zusätze wie „circa“, „wie bereits geliefert“ oder ähnliche Angaben beziehen sich ausschließlich auf Qualität oder Quantität der Ware, nicht auf den Preis.
  6. Mengenangaben gelten als ungefähr. Abweichungen bis zu zehn Prozent nach unten oder oben gelten als vertragsgemäß.

§3 Lieferungsfrist und Lieferverzug

  1. Lieferfristen werden individuell vereinbart bzw. von uns bei Annahme der Bestellung angegeben und gelten grundsätzlich als ungefähr.
  2. Können verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht eingehalten werden, informieren wir den Käufer unverzüglich und teilen eine neue Lieferfrist mit. Bei weiterer Nichtverfügbarkeit sind wir zum Rücktritt berechtigt.
  3. Im Falle eines Lieferverzugs kann der Käufer pauschalierten Schadensersatz verlangen. Dieser beträgt 0,5 % des Nettopreises pro vollendeter Kalenderwoche, maximal jedoch 5 % des Lieferwerts.
  4. Gesetzliche Rechte des Käufers sowie unsere gesetzlichen Rechte bleiben unberührt.

§4 Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug

  1. Die Lieferung erfolgt ab Lager. Versand erfolgt auf Wunsch und Kosten des Käufers.
  2. Die Gefahr geht spätestens mit Übergabe der Ware auf den Käufer über. Beim Versendungskauf erfolgt der Gefahrübergang bereits mit Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer.
  3. Fälle höherer Gewalt, Streik, Energie- oder Materialmangel und ähnliche Ereignisse entbinden uns für die Dauer der Störung von unseren Leistungspflichten.
  4. Gerät der Käufer in Annahmeverzug, können wir Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen. Die pauschale Entschädigung beträgt 0,1 % des Rechnungsbetrags pro Kalendertag.
  5. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

§5 Versendung und Abnahme, Verpackung / Leihgebinde

  1. Bei Selbstabholung obliegt dem Käufer das Beladen sowie die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften.
  2. Das Abladen und Einlagern der Ware erfolgt auf Verantwortung des Käufers.
  3. Bei Tanklieferungen hat der Empfänger für technisch einwandfreie Tanks und Anschlüsse zu sorgen.
  4. Helfen unsere Mitarbeiter beim Abladen oder Abtanken, geschieht dies auf Risiko des Käufers.
  5. Die Regelungen gelten entsprechend bei Einschaltung dritter Beförderungsunternehmen.
  6. Leihgebinde sind spätestens innerhalb von vier Wochen in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben.
  7. Bei verspäteter Rückgabe können Gebühren und Wiederbeschaffungskosten berechnet werden.

§6 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise ab Lager zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
  2. Transport-, Zoll-, Gebühren- und Verpackungskosten trägt der Käufer.
  3. Verkäufe in Fremdwährungen basieren auf dem Tageskurs gegenüber dem Euro.
  4. Maßgeblich sind die vom Lieferwerk festgestellten Mengen bzw. Gewichte.
  5. Bei Lieferfristen über einem Monat behalten wir uns Preisanpassungen bei erheblichen Kostenänderungen vor.
  6. Wird nach Vertragsschluss eine mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers erkennbar, können wir vom Vertrag zurücktreten oder die Leistung verweigern.
  7. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung und Lieferung bzw. Abnahme zu zahlen.
  8. Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, mindestens jedoch 12 % pro Jahr.
  9. Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zu.

§7 Eigentumsvorbehalt

  1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen unser Eigentum.
  2. Vorbehaltsware darf weder verpfändet noch sicherungsübereignet werden.
  3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
  4. Der Käufer darf die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterveräußern oder verarbeiten. Forderungen aus Weiterveräußerung werden bereits jetzt an uns abgetreten.
  5. Wird die Vorbehaltsware zur Erfüllung eines Werk- oder Werklieferungsvertrags verwendet, gilt die Forderungsabtretung entsprechend.

§8 Mängelansprüche des Käufers

  1. Für Sach- und Rechtsmängel gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes geregelt ist.
  2. Maßgeblich für die Beschaffenheit der Ware sind die vereinbarten Produktbeschreibungen.
  3. Für öffentliche Aussagen Dritter übernehmen wir keine Haftung.
  4. Der Käufer hat Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß §§ 377, 381 HGB einzuhalten.
  5. Bei Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
  6. Die Nacherfüllung kann von der Zahlung des fälligen Kaufpreises abhängig gemacht werden.
  7. Der Käufer hat uns Gelegenheit zur Prüfung der beanstandeten Ware zu geben.
  8. Kosten der Prüfung und Nacherfüllung tragen wir nur bei tatsächlich vorliegenden Mängeln.
  9. In dringenden Fällen darf der Käufer den Mangel selbst beseitigen.
  10. Scheitert die Nacherfüllung, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.
  11. Schadensersatzansprüche bestehen nur nach Maßgabe von §9.

§9 Sonstige Haftung

  1. Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften und den nachfolgenden Einschränkungen.
  2. Schadensersatzansprüche sind – außer bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie wesentlichen Vertragspflichten – auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
  3. Ersatzfähig sind nur vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden.

§10 Verjährung

  1. Die allgemeine Verjährungsfrist für Sach- und Rechtsmängel beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware.
  2. Für Bauwerke und Baustoffe gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
  3. Gesetzliche Sonderregelungen sowie Ansprüche wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleiben unberührt.

§11 Schutz- und Nutzungsrechte, Beratung

  1. Wir übernehmen keine Garantie dafür, dass die Verwendung oder der Verkauf der gelieferten Produkte keine Schutzrechte Dritter verletzt.
  2. Beratungen erfolgen nach bestem Wissen und aktuellem Stand der Technik, jedoch unter Ausschluss der Haftung für einfache Fahrlässigkeit, soweit gesetzlich zulässig.

§12 Rechtswahl und Gerichtsstand; Salvatorische Klausel

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Darmstadt/Hessen, sofern der Käufer Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
  3. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.